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RG, 05.07.1894 - Rep. VI. 87/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann eine arrestweise gepfändete Forderung der Partei, welche den Arrest erwirkt hat, zur Einziehung mit der Wirkung überwiesen werden, daß der Drittschuldner den Schuldbetrag hinterlege?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arrestverfahren.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 33, 421
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Eine Überweisung der aufgrund eines Arrestes gepfändeten Forderungen ist schlechthin ausgeschlossen (RGZ 33, 421 f; BGHZ 68, 289, 292 [BGH 04.04.1977 - VIII ZR 217/75];… vgl. auch Schuschke, Zwangsvollstreckung § 835 Rdn. 1;… Stein/Jonas/Münzberg aaO. § 835 Rdn. 1;… § 930 Rdn. 9;… Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 835 Anm. 1 a; § 930 Anm. 1).